PTB - Zulassungsnummernliste

PTB-Prüfzeichen

PTB-Prüfzeichen § 7 BeschG

Prüfzeichen für die Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, System-prüfungen von Schussapparaten

Um in Deutschland sogenannte Schussapparate zu betreiben, benötigt das Gerät eine Bauartzulassungen gem. § 7 BeschG durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Bei Geräten mit magazinierter Kartuschen, gehört zur Bauartzulassung auch eine Systemprüfung, durch die die Eignung der zu verwendenden Kartuschenmunition im Gerät festgelegt wird. Alle 2 Jahre muss eine Bauartkontrolle an 5 Geräten vorgenommen werden. Jedes einzelne Gerät sollte auch alle 2 Jahre vom Hersteller gepüft werden.

 

 

PTB-Prüfzeichen § 8 BeschG

Prüfzeichen für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach
§ 8 BeschG

Um eine in Deutschland legale Schreckschusswaffe zu vertreiben, benötigt der Hersteller eine Bauartzulassungen gem. § 8 BeschG durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), d.h. für Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 12,5 mm Durchmesser, die zum:

          • Abschießen von Kartuschenmunition,
          • Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen oder
          • Verschießen von pyrotechnischer Munitionbestimmt sind sowie Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse.

            Dieses Prüfzeichen wird seit 1969 erteilt, seitdem hat es an den Prüfkriterien wesentliche Änderungen gegeben.

 

 



sonstige Prüfzeichen

F-Zeichen

F-Zeichen für die Anzeige gem. § 9, Abs. 2, Nr. 1

Das "F-Zeichen im Fünfeck" bezieht sich sind im allgemeinen auf Luftdruck-, Paintball- und Softairwaffen. Auch hier ist mittlerweile die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig.
Im wesentlichen bescheinigt dieses Zeichen, dass die maximale Mündungsenergie E0 = 7,5 Joule eingehalten wird, eingeführt wurde es 1970. Luftdruckwaffen die davor hergestellt und in den Handel gebracht worden sind, sind erlaubnisfrei geblieben.

 

| | ©2004 Incubulus

Wichtiger Hinweis zu allen Links auf dieser Homepage :
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mitzuverantworten hat.
Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Ich habe auf dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt:
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage.
Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage existierenden Links.