"Kleiner Waffenschein"
Der Erwerb und Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen für Volljährige ist weiterhin erlaubnisfrei.
Das Führen dieser Waffen unterliegt jedoch der Erlaubnispflicht in Form des "Kleinen Waffenscheins". Dies bedeutet, dass die Verwendung dieser Waffen zu Silvester und an Neujahr nur auf dem eigenen befriedeten Besitztum oder auf befriedeten Besitztümern anderer Miteigentümer mit deren Zustimmung ohne Erlaubnis zulässig ist. Sobald diese Waffen jedoch außerhalb des eigenen Besitztums zum Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester verwendet werden sollen, bedarf dies einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies ist bereits dann der Fall, wenn die Waffen auf dem Gehweg des Anwesens sowie auch auf allenanderen öffentlichen Flächen und Grundstücken zu Silvester und Neujahr verwendet werden.